Webcode dieser Seite: u560

Gesundheitsdienst

Inhalt

Ärzte bei der Operation

Zum Zuständigkeitsbereich gehören:

  • Universitätskliniken/ Krankenhäuser/ Kliniken/ Fachkrankenhäuser für Psychiatrie
  • nichtärztliche Ausbildungsstätten
  • Wohn-, Senioren-, Behinderten-, Jugend-, Pflegeheime
  • geschützte Werkstätten
  • Küchenbetriebe, Hotels
  • Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
  • medizinische Laboratorien und Untersuchungsämter
  • Sozial- und Gemeindeschwesterstationen

Wir beraten Sie gern zu Infektionsschutz, Hautschutz, rückengerechtem Arbeiten im Pflegeberuf, Prävention von Patientenübergriffen und sicheren Arbeitsmitteln.

Instrumentieren - aber sicher!

Neu: Plakat Instrumentieren - aber sicher!
Stich- und Schnittverletzungen in Gesundheitsberufen kommen jeden Tag vor. Auf mindestens 500.000 Fälle pro Jahr wird die Zahl der berufsbedingten Stich- und Schnittverletzungen allein in deutschen Krankenhäusern geschätzt. Die Hauptgefährdung bei diesen Verletzungen liegt im Infektionsrisiko. Die Infektionswahrscheinlichkeit nach einer derartigen Verletzung wird mit etwa 30 % für Hepatitis B, 3 % für Hepatitis C und 0,3 % für HIV angegeben.

Aktuelles

Neuerscheinung Regelwerk

BGI/GUV-I 8682  "Gesundheitsdienst"

(voraussichtlich bestellbar ab Ende Nov. 2011)

Tätigkeiten im Gesundheitsdienst sind mit Gefährdungenund Belastungen verbunden, die zu Gesundheitsschäden der Beschäftigten oder der Patienten führen können.

Die Information gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie geeignete Schutzmaßahmen zu ermitteln sind. Nicht nur die Aufgaben von Unternehmern und Führungskräften insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung

sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten. Im Sinne eines „Wegweisers„ verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.

Es werden Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Patienten medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten stehen, z.B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung, Instrumentenaufbereitung.

Nicht betrachtet werden Tätigkeiten in der Tiermedizin, da die dort anzutreffenden Gefährdungen und zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sich von den im human- und zahnmedizinischen Bereich sehr unterscheiden. Zum Download: BGI/GUV-I 8682

 

Neues Internetportal für den Gesundheitsdienst
Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband hat ein Internetportal für den Gesundheitsdienst eingerichtet. Das ?Gesundheitsdienstportal ? sicher und gesund arbeiten? bietet Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gesundheitsdienst und zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Weitere Themen sind u. a. Rettungs-und Krankentransport, rückengerechtes Arbeiten, Gewaltprävention und Hautschutz. Den Link zum Portal finden Sie auf dieser Seite (rechts) in der Linkliste (www.gesundheitsdienstportal.info).

Eine über mehrere Monate durchgeführte Auswertung sämtlicher Durchgangsarztberichte und Unfallanzeigen (mit Ausnahme von Wegeunfällen) aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Unfallkasse Sachsen belegte, dass Stich- und Schnittverletzungen mit einem Anteil von über 50 % ganz deutlich an erster Stelle liegen. Die Unfallkasse Berlin wies nach, dass Ärzte sowie Auszubildende (inkl. Famulanten und Praktikanten) verglichen mit dem Pflegepersonal viel häufiger von Stich- und Schnittverletzungen als von anderen Arbeitsunfällen betroffen sind. Außerdem wurde festgestellt, dass im Operationsbereich, in dem nur ca. 5 % aller Krankenhausbeschäftigten arbeiten, sich immerhin ca. 18 % aller Stich- und Schnittverletzungen ereignen. Das ist jede Fünfte!

Erhöhte Aufmerksamkeit ist daher nach wie vor der besseren Aufklärung und Schulung des Personals zu widmen. Da vor allem Berufsanfänger und ärztliches Personal relativ häufig von Stich- und Schnittverletzungen betroffen sind, müssen insbesondere diese Beschäftigtengruppen gezielt geschult werden (einschließlich des Erlernens und Verfestigens bestimmter Arbeitstechniken). Um diesem Anliegen noch besser zu entsprechen, steht ab sofort das Plakat Instrumentieren - aber sicher! (A 2-Format) zur Verfügung. Hier sind geeignete Übergabe-/Übernahmetechniken zur Vermeidung von Schnittverletzungen durch Skalpelle und Wundhaken sowie Stichverletzungen durch Scherenspitzen und OP-Nadeln dargestellt und kurz kommentiert.

Dieses Plakat ist sowohl als Unterweisungshilfe als auch zum Aushang im OP-Bereich gedacht. Interessenten können es kostenlos über den Druckschriften-Versand der Präventionsabteilung der Unfallkasse Sachsen beziehen.

Aktueller Hinweis zur Problematik:
Folgende Änderung des Abschnittes 4.2.4... Schutz vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten ... der TRBA 250 / GUV-R 250 vom Oktober 2003 ist im Bundesarbeitsblatt 7-2006 veröffentlicht und tritt im August 2006 in Kraft.

Neue CD-ROM „Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung“ (Stand März 2011)

Bei dieser CD handelt es sich um die überarbeitete Version der bisher verfügbaren CD-ROM „Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst“. Die neue CD-ROM kann als Anwendung mit allen Funktionen im Web unter www.ruecken2011.gesundheitsdienstportal.de genutzt werden.

Einrichtungen, die bereits Instruktoren zum „Rückengerechten Patiententransfer“ ausbilden ließen, erhalten wie bisher praktiziert, Exemplare dieser CD kostenlos von uns. Damit steht den Instruktoren ein aktuelles Medium zur Verfügung, um den Kolleginnen und Kollegen rückengerechtes Arbeiten noch besser vermitteln zu können.

Interessenten wenden sich an Herrn Polnik Tel. 03521/ 724- 315 bzw. per Email: polnik@unfallkassesachsen.de oder Frau Tietze (03521) 724 – 323 bzw. per Email tietze@unfallkassesachsen.de.

Wir sind für Sie da.

Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Str. 17a
01662 Meißen

+49 (0)3521 7240

Service

Ansprechpartner:

Steffen Polnik
Tel.: +49 3521 724-315

Infomaterial:

i-punkt:

Links:

Externer Link zur Überprüfung dieser Seite auf standardkonforme Programmierung nach XHTML 1.0  Externer Link zur Überprüfung von Style Sheets  Externer Link zur Erklärung der Stufe AAA der Web Content Accessibility Guidelines 1.0