Hochschulen - Forschung
Inhalt

Zum Zuständigkeitsbereich gehören:
Hochschulen
- Universitäten und Hochschulen
- Fachhochschulen und Ingenieurschulen
- Berufsakademie Sachsen,
Forschung
- Forschungs- und Versuchseinrichtungen (Institute)
Der Bereich Hochschulen - Forschung weist komplexe Strukturen auf, und entsprechend vielfältig sind die möglichen Gefährdungen und Belastungen. Das Gefährdungspotential ist oftmals nicht ausreichend bekannt. Schwerpunkte unserer Beratung bilden technische Versuchsstände mit Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen, durch Gefahrstoffe und/oder elektrischen Strom.
Aktuelles
Die Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) ist seit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum 25. Februar 2003 in Kraft.
Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht war am 15. Februar 2006 abgelaufen.
Ein reichliches Jahr verspätet und etwas versteckt als Artikel 1 der Artikelverordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen vom 6. März 2007 wurde jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die o.g. Richtlinie in der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) umgesetzt.
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Virbationen
In ihr werden Auslösewerte für Lärm sowie Expositionswerte und Auslösewerte für Vibrationen auf der Basis der EU-Regelungen festgelegt und Maßnahmen zur Expositionsvermeidung und -verringerung gefordert. Außerdem werden die Anforderungen an den Arbeitgeber hinsichtlich Unterweisung, Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorge formuliert, wenn eine Exposition unvermeidlich ist.
Wir halten es für wichtig, darauf zu verweisen, dass es aufgrund der abgesenkten Auslösewerte erforderlich sein kann, an bisher nicht relevanten Arbeitsplätzen, die Arbeitsbedingungen neu zu beurteilen und falls erforderlich Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen.
