Sparkassen
Die Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C9 "Kassen" werden mit sofortiger Wirkung durch die nachstehend aufgeführten Informationsschriften "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute" ersetzt:
GUV-I 819-1 "Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der UVV Kassen (Ausgabedatum: 08.2008)
GUV-I 819-2 "Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Gefährdungsstellen(Ausgabedatum: 08.2008)"
GUV-I 819-3 "Betrieb (Ausgabedatum: 08.2008)"
Hinweis: Die in der Druckversion, auf CD-ROM bzw. in einer gespeicherten Onlineversion der GUV-V C9 enthaltenen alten Durchführungsanweisungen (DA) gelten nicht mehr für Mitgliedseinrichtungen der Unfallkasse Sachsen.
Warum Kassensicherung?
Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C 9 nennt das Schutzziel "Sicherung der Banknotenbestände und damit indirekt Sicherheit für die Beschäftigten". Dazu muss der Anreiz zu räuberischen Überfällen verhindert werden. Unterschiedliche Formen der Kassensicherung können angepasst an die Bedingungen vor Ort gewählt werden.
Produkt- und somit Gewinnoptimierung müssen mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten einhergehen. Die langjährige Auswertung von Überfallstatistiken ergibt, dass eine Minimierung des Überfallrisikos zu erwarten ist:
- je mehr Beschäftigte in der Geschäftsstelle anwesend sind
- je mehr Kunden in der Geschäftsstelle anwesend sind
- je länger die Zugriffzeiten auf Geldbestände sind
- je geringer die zu erwartende Beute ist.
Grundlage für sicheres Arbeiten für die Beschäftigten ist die durch den Unternehmer (hier der Vorstand bzw. dessen Beauftragte) durchzuführende Gefährdungsermittlung für die Arbeitsplätze in den jeweiligen Geschäftsstellen. Basis sind die GUV-V C 9 sowie alle anderen für diesen Bereich geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für spezielle Anwendungen können die Vorstände der Sparkassen und deren Beauftragte durch die Abteilung Prävention der UKS erhalten (Ansprechpartner Frau Ziems).
zurzeit gültige Vorschriften für Sparkassen:
GUV-V C 9 Kassen Beachte: DA besitzen keine Gültigkeit mehr!
Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der UVV Kassen (Ausgabedatum: 08.2008)
GUV-I 819-1 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der UVV Kassen (Ausgabedatum: 08.2008)
GUV-I 819-2 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Gefährdungsstellen (Ausgabedatum: 08.2008)
GUV-I 819-3 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Betrieb (Ausgabedatum: 08.2008)
weitere Informationen:
GUV-I 650 Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
GUV-I 820 Laserdrucker sicher betreiben
