Gartenarbeit bei Hitze
Meißen, im Juni 2011
In der Sommerhitze kann Gartenarbeit die Gesundheit belasten. Die Unfallkasse Sachsen rät, das Graben und Jäten in die kühlen Morgen- und Abendstunden zu verlegen, viel zu trinken und die Haut zu schützen: Dann haben Hitzschlag, Sonnenstich oder Sonnenbrand kaum eine Chance.
Morgens und abends sind die Sonnenstrahlen noch angenehm und auch die Ozon-Werte sind niedriger als mittags – wichtig für Menschen mit empfindlichen Atemwegen. Sind Arbeiten in der Mittagszeit unvermeidlich, sorgt eine wasserfeste Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor für Hautschutz. Eine Sonnenbrille, die auch seitlich geschlossen ist, blockt gleißende Helligkeit ab, die die Bindehaut der Augen reizt. Komplett wird das Mittags-Outfit mit heller, leichter, langärmeliger Kleidung sowie einer hellen Kopfbedeckung mit Krempe oder Schirm.
Viele Trinkpausen im Schatten
Saftschorlen, kohlensäurearme Mineralwässer und ungesüßte Kräutertees sind ideale Getränke für die Trinkpausen. Sie sollten gleichmäßig über den Tag verteilt sein. Das hilft gegen Flüssigkeitsverlust und hält den Kreislauf stabil. Die Trinkmenge sollte 1,5 Liter nicht unterschreiten.
Gartenhelfer müssen angemeldet werden
Wer sich für die Gartenarbeit einen Helfer „gönnt“, muss ihn zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden – selbst wenn der Helfer nur ab und zu arbeitet. Im Falle eines versicherten Unfalls (Beispiel: Der Gartenhelfer fällt beim Scheren der Hecke von der Leiter) trägt die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und Rehabilitation. Eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse des Verunglückten ist nicht zuständig, ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.
Wer seine Helfer nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Minijobzentrale oder Unfallkasse?
Verdient der Helfer weniger als 400 Euro pro Monat („geringfügig Beschäftigte“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de).
Für Hilfen, die mehr als 400 Euro verdienen, etwa durch mehrere Jobs, ist die regional zuständige Unfallkasse der richtige Ansprechpartner.
Arbeitgeber in Sachsen melden ihre Haushaltshilfe bei der Unfallkasse Sachsen (www.unfallkassesachsen.de) an.
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Karsten Janz
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