Risiko-Spielzeug ist kein Weinachtsgeschenk
Meißen, im Dezember 2011
Lautes oder magnetisches Spielzeug sollte nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder unter drei Jahren beschenkt werden. Sie nehmen vieles noch in den Mund, können dabei Spielzeug oder Spielzeugteile verschlucken und sich daran verletzen. Darauf weist die Unfallkasse Sachsen hin.
Magnetspielzeug
Magnetspielzeug kann kleine bis kleinste einzelne Magneten mit einer hohen Anziehungskraft enthalten. Verschluckt ein Kind zwei Magneten oder einen Magneten und einen Gegenstand aus Metall, können diese sich wiederum im Körper (gegenseitig) anziehen. Das kann zu schweren bis tödlichen Verletzungen führen.
Magnetspielzeug muss zwar seit 2008 einen deutlichen Warnhinweis tragen. Dennoch werden Spielzeuge mit losen oder leicht heraus lösbaren Magneten verkauft.
Lärm
Lärm macht krank. Wenn Spielzeughandys, Bücher mit Musikchips oder anderes lautes Spielzeug schon im Laden ins Ohr dröhnen, sollte dieses Spielzeug nicht gekauft werden. Bereits angeschafftes lautes Spielzeug wird zum Beispiel durch das Einlegen schwacher Batterien leiser.
Kauf-Tipps:
- Sichere Produkte tragen das „CE“-Zeichen. Eine höhere Aussagekraft hat allerdings das Prüfsiegel „GS“ (steht für „Geprüfte Sicherheit“).
- „Schnupperprobe“: Riecht ein Spielzeug auffallend nach „Chemie“, ist das oft ein Zeichen für eine zu hohe Schadstoffbelastung: nicht kaufen!
- Spielzeug mit dem Warnzeichen: „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ birgt Kleinteile, an denen das Kind ersticken kann, wenn es sie in den Mund steckt oder einatmet. Dieses Spielzeug sollten auch ältere Kinder nicht bekommen, die ein Geschwisterkind haben, das noch keine drei Jahre alt ist.
- Plüschtiere und Stoffpuppen sollten waschbar sein und vor dem ersten Spielen gewaschen werden.
- Lange Ketten oder Schnüre sind tabu – Kinder können sich daran strangulieren.
Die Unfallkasse und das Spielzeug
Bei der Unfallkasse sind rund 260.000 Kinder in Tageseinrichtungen sowie Kinder gesetzlich unfallversichert, die von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut werden. Die Unfallkasse ist Partner dieser Einrichtungen und Tagespflegepersonen bei der Einrichtung einer sicheren Lern- und Spielumgebung für die Kinder.
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Karsten Janz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Unfallkasse Sachsen,
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