Skilager mit Unfallfolgen
Schüler sind im Schul-Skilager gesetzlich unfallversichert
Meißen, im Dezember 2005
Kinder, die in einem von ihrer Schule organisierten Skilager verunglücken, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse Sachsen aus Anlass der laufenden Skisaison hin, die viele Klassen für ein Skilager nutzen.
Zum Umfang des Versicherungsschutzes erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Günther Schön: "Sobald ein Skilager als schulische Veranstaltung anerkannt ist, sind die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert. Dabei ist es egal, ob das Skilager in Deutschland oder im Ausland stattfindet. Nicht egal ist jedoch die Sicherheit: Um Unfälle zu vermeiden, sollten sich Lehrer und Schüler ausreichend lange im Sportunterricht auf das Skilager vorbereiten."
Bei der Abfahrt gestürzt
Ein Beispiel für den Versicherungsschutz: Ein Schüler verliert bei einer Abfahrt die Kontrolle über seine Ski, baut einen schweren Sturz, muss mit mehreren Knochenbrüchen in ein Krankenhaus transportiert und dort aufwendig behandelt werden. "Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit trägt bei so einem Fall grundsätzlich die Unfallkasse. An diese Leistungen können weitere anknüpfen, etwa eine Rehabilitation mit Krankengymnastik oder Förderunterricht", so Schön.
Versicherungsschutz besteht allerdings nicht, wenn ein Schüler sich aus eigener Entscheidung von der Skigruppe entfernt, um sich an einem schwierigen Abhang zu messen oder wenn ein Schüler den Aufenthalt in den Bergen verlängert, weil seine Eltern nachgekommen sind. Bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren, ist er nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
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