Unfall beim Abi-Streich oder am letzten Schultag
Unfall beim Abi-Streich oder am letzten Schultag
Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht immer
Meißen, im Mai 2006
Zum Abitur gehört an vielen Gymnasien traditionell der mit großer Spannung erwartete Abi-Streich. Kommt es dabei allerdings zu einem Unfall, greift nicht automatisch die gesetzliche Unfallversicherung. Vielmehr werden die Fälle sehr kritisch geprüft. Darauf weist die Unfallkasse Sachsen in Meißen hin.
"Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz von Schülern besteht nur bei Schulveranstaltungen, die im organisatorischen Einflussbereich der Schule liegen", erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Günther Schön.
Darunter fällt aber nicht das unerlaubte Verlassen der Schulanlage. Und zu dieser so genanten eigenwirtschaftlichen Sphäre der Schüler gehört in den allermeisten Fällen auch der Abi-Streich, der ja gerade nicht unter Aufsicht, Kontrolle oder Einflussnahme der Schule steht. Einen Zusammenhang mit dem Schulbesuch sieht die Unfallkasse kritisch.
Sichere Scherze sind nicht öde
Schön appelliert daher an die Schüler, sich und andere mit dem Abi-Streich nicht in Gefahr zu bringen: "Abi-Streiche sollen Spaß machen, das ist klar. Und der Wunsch der Schulabgänger, in Erinnerung zu bleiben, ist verständlich. Deshalb muss aber kein Abiturient sein Leben bei gefährlichen Kletterpartien am Gebäude riskieren. Auch zugeschüttete Flucht- und Rettungswege oder geflutete Klassenräume haben wenig mit Spaß zu tun. Mit Aktionen auf der Straße, etwa einem Autokorso, können alkoholisierte und überdrehte Schüler sich und andere ebenfalls gefährden."
Ein eigenes Denkmal kann man sich auch anders setzen: einen witzigen Cartoon mit der Unterschrift aller Absolventen an einer dafür freigegebenen Wand oder auf dem Pausenhofboden. Ein Motto wie der Überfall der Zwerge, Marsbewohner oder Vampire lässt sich vielfältig inszenieren. Vielleicht zeigt ja ein von einem Außerirdischen verhörter Schulleiter auf einmal ganz neue Seiten.
Straßensperrung
Ein gelungener Abi-Streich zieht Zuschauer an. Falls also mit Menschenmassen vor der Schule im öffentlichen Verkehrsraum zu rechnen ist, sollten die Schüler rechtzeitig an eine Straßensperrung denken. Weitere Helfer könnten das Freihalten der Flucht- und Rettungswege durchsetzen.
Sie können diesen Artikel als Word-Dokument und als PDF-Dokument downloaden.
Kontakt:
Karsten Janz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rosa-Luxemburg-Straße 17a
01662 Meißen
Telefon +49 3521 724-266
Telefax +49 3521 724-333
E-Mail: janz@unfallkassesachsen.com
