Wer Angehörige pflegt, ist gesetzlich unfallversichert
Hilfsmittel erleichtern die Pflege
Meißen, 11. Januar 2006
Wer einen als pflegebedürftig eingestuften Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, steht automatisch und kostenfrei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. Darauf weist die Unfallkasse Sachsen hin. Nach Schätzungen der Unfallkasse sind damit im Freistaat Sachsen rund 50.000 Pflegepersonen, meistens Frauen, versichert, "oft ohne es zu wissen", sagt Unfallkassen-Geschäftsführer Günther Schön.
Versichert sind alle Unfälle, die während der Pflege und auf den mit ihr verbundenen Wegen passieren. Nicht versichert sind dagegen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht allein dem Pflegebedürftigen zugute kommen, etwa das Essen kochen für die gesamte Familie.
Häusliche Pflege - oft ein Kraftakt
Die häusliche Pflege ist oft ein Kraftakt, vor allem wenn der Pflegebedürftige seine Position nicht mehr selbst verändern kann und dafür auf die Hilfe der Pflegeperson angewiesen ist. Die wiederum bewegt dann pro Tag oft mehr Gewicht als ein Kraftsportler. Es überrascht nicht, dass Rückenbeschwerden, Schmerzen in Schultern und Knien oder ein verspannter Nacken daher die häufigsten Beschwerden bei häuslichen Pflegekräften sind. Oft reagiert auch ihre Haut gereizt auf Seife, Salben und Tinkturen, mit denen der Pflegebedürftige gepflegt und behandelt werden muss.
Die Unfallkasse empfiehlt deshalb pflegenden Angehörigen den Einsatz von Hilfsmitteln wie Aufrichthilfen, Drehtellern oder Gleitmatten, die das Heben und Tragen der pflegebedürftigen Menschen deutlich erleichtern. Eine Hautschutzsalbe, die vor der Pflegetätigkeit aufgetragen wird und Schutzhandschuhe entlasten den Säureschutzmantel der Haut und beugen so Entzündungen und Allergien vor.
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