Aktuelles
Versichert bei Hilfeleistung im Katastrophengebiet
Helfer und Helferinnen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
In etlichen Landkreisen Sachsens herrscht Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften. Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, weiterlesen ...
Präventionskampagne von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

"Denk an mich. Dein Rücken"
Rückenbelastungen sind bei der Arbeit keine Seltenheit. Noch immer gehört körperlich schwere Arbeit zum Alltag vieler Beschäftigter: zum Beispiel in der Produktion, am Bau, aber auch in Dienstleistungsberufen wie der Pflege. Das Bewegen schwerer Lasten, die Arbeit in Zwangshaltungen und ständig wiederkehrende Bewegungsabläufe können die Gesundheit des Muskel-Skelett-Systems beeinträchtigen. Neben dieser Überforderung gibt es jedoch auch die Unterforderung durch mangelnde Bewegung. Dauerndes Sitzen im Büro, in der Schule und in der Freizeit führt dazu, dass die Rückenmuskulatur nicht mehr genug aktiviert wird. Nicht zuletzt kann auch zu viel Stress sich durch Rückenprobleme bemerkbar machen.
Vor diesem Hintergrund vermittelt die Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ das nötige Wissen, um das richtige Maß an Belastung für den Rücken zu finden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung der Arbeitgeber, denn diese haben eine Reihe von Möglichkeiten, die Belastung ihrer Beschäftigten zu verringern: Sie können Arbeitsplätze ergonomisch gestalten oder eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die körperliche und psychische Belastungen für den Rücken berücksichtigt und anschließend die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Das verbessert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten. Es lohnt sich auch für den Arbeitgeber. Verschiedene Studien zeigen, dass Investitionen in die betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung sich positiv auswirken.
Mehr zu den Hintergründen der Kampagne gibt es unter www.deinruecken.de . Dort finden Sie viele Hinweise für die rückengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Broschüren für verschiedene Zielgruppen, Hintergrundinformationen und Fakten zur Kampagne.
Hintergrund der Kampagne ist die nach wie vor hohe Zahl der Rückenerkrankungen und die damit verbundenen Krankheitskosten und Produktionsausfälle.
Neuauflage: "Sicherer Schulsport"
Handreichung für Sportlehrkräfte GUV-SI 8451
Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus wurde die Handreichung für Sportlehrkräfte "Sicherer Schulsport" GUV-SI 8451 komplett überarbeitet. Wie im Ordner aus dem Jahre 2002 finden Sie hier wichtige sicherheitsrelevante und methodische Hinweise zur Durchführung wesentlicher Sportarten des Lehrplans. Weiterlesen ...
Verkehrserziehung für Kitas und Schulen
In den Spielorten Burkhardtsdorf, Frohburg, Chemnitz, Brandis und Schneeberg veranstaltete die Unfallkasse in der Woche vom 17.09. – 21.09.2012 bereits im dritten Jahr ein Puppentheater. Weiterlesen ...
Sicherheitstechnische Mängel an teleskopierbaren Anlegeleitern
In den letzten Monaten wurden bei mehreren Discountern Teleskopanlegeleitern zweier Ausführungen verkauft, die zu Unrecht das GS-Zeichen (TÜV) tragen. Bei beiden Ausführungen sind durch das segmentweise Ausziehen verschiedene Leiterlängen einstellbar. Da dies an jeder beliebigen Leiterstelle möglich ist, entstehen unter Umständen. Weiterlesen ...
"Warnung! Unsichere Schneidwerkzeuge für Freischneider und Motorsensen."
Die Pressemitteilung mit weiteren Links sowie Beispielbilder finden Sie hier!
Neues Merkblatt zu Feuerwehrwettkämpfen
Grundvoraussetzung für den aktiven Dienst in der Feuerwehr ist körperliche Leistungsfähigkeit. Insofern gilt angeordneter Dienstsport als versicherte Tätigkeit, jedoch nicht uneingeschränkt. Wo dies gilt und wo nicht, darüber informiert das neue Merkblatt.
Neues Merkblatt zum Hochschulsport
Zu dem Bildungsauftrag der deutschen Hochschulen gehört es, den Sport für Studierende zu fördern. Aber nicht jede sportliche Aktivität auf dem Gelände der Hochschule steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn das jeweilige Angebot im Sportprogramm der Hochschule enthalten ist. An welche Bedingungen diese geknüpft ist, findet man in einem neuen Merkblatt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz während der Verrichtung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) im Freistaat Sachsen
Personen, welche sich zum Bundesfreiwilligendienst verpflichten, stehen während dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers bestimmt sich nach der Einsatzstelle. Somit ist die Unfallkasse Sachsen zuständig, wenn sich ein Unfall im Rahmen dieser Tätigkeit bei einer sächsischen Gemeinde/Kommune oder in einer Einrichtung des Freistaates Sachsen ereignet. Zuständig für die Erstellung der Unfallanzeige ist die Einsatzstelle.
Einfriedungen in Kindertageseinrichtungen
Das Außengelände von Kindertageseinrichtungen, auf dem sich Kinder bestimmungsgemäß aufhalten können, muss eingefriedet sein. Ein aktueller Unfall mit tödlichem Ausgang ist Veranlassung dafür, die Gestaltung von Einfriedungen in Bezug auf Sicherheit und Gesunderhaltung der Kinder erneut zu thematisieren.
In der UVV Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2 § 27 Abs. 4 i.V.m. Abschnitt 3.5.2 GUV-SR S2) ist die Gestaltung von Einfriedungen grundlegend geregelt
Ausführliche Informationen enthält unser Beitrag im i-Punkt 01/2011 "Rundum sicher".
Fluthelfer sind versichert
Für Ihre Sicherheit
Ein zentraler Kern der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Haftungsablösung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für die Existenzsicherheit von Unternehmen sowie den sozialen Frieden. Weiterlesen ...
Gute Ansätze gefragt – Aber sicher! Deutscher Arbeitsschutzpreis geht in eine neue Runde
Prävention zahlt sich aus, nicht nur für Beschäftigte und Unternehmen sondern auch für die Volkswirtschaft. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis prämiert Unternehmen, die auf vorbildliche Weise zeigen, wie man sich wirksam und innovativ für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einsetzen kann. Haben Sie Produkte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auf vorbildliche Weise die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern? Dann bewerben Sie sich doch! Für die besten Konzepte gibt es insgesamt 40.000 € an Preisgeld. Einzelheiten zur Bewerbung und nähere Informationen finden Sie hier.
In der Selbstverwaltung heiß diskutiert
Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Am 1. Januar 2011 wird von dem weitaus überwiegenden Teil der Unfallkassen sowie der Berufsgenossenschaften die DGUV-Vorschrift 2 in Kraft gesetzt. In Sachsen tritt die Vorschrift nicht in Kraft. Weiterlesen ...
Planungshinweise für Kita und Schulen
Sie planen einen Neubau oder wollen eine Kindertageseinrichtung oder Schule sanieren - dann können Sie ab sofort unsere Planungshinweise nutzen. Sie enthalten zusammengefasst und übersichtlich die Forderungen zu Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
Per Online-Selbstbewertung das Arbeitsschutzniveau steigern
Die Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zweifelsohne komplex. Stationäre und ambulante Pflegedienste können jetzt mit Hilfe einer Online-Selbstbewertung ihren Stand im Arbeitsschutz überprüfen und verbessern.
Sparkassen
Die Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C9 "Kassen" werden mit sofortiger Wirkung durch die nachstehend aufgeführten Informationsschriften "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute" ersetzt.
„Zuhause Pflegen – Bleiben Sie gesund“ – DSH Info Brief erschienen
Der Pflegeinfo – Brief der „Aktion das sichere Haus“ (DSH) befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen Selbsthilfegruppen und Inkontinenz. Daneben gibt es Wissenswertes zu den Themen „Essen auf Rädern“ und „Gehhilfen“.
Haben wir ihr Interesse geweckt?
Das Sichere Haus: Oft ein Segen: Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige
