Überwachung und Beratung von Kitas und Schulen in freier Trägerschaft

i-Punkt Ausgabe 01/2005
Information
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse? Wer zuständig ist, klärt meist klipp und klar das Sozialgesetzbuch. Doch bei Kitas und Schulen in freier Trägerschaft wird’s kompliziert.
Kinder von Tageseinrichtungen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen sind bei der Unfallkasse Sachsen versichert. Dagegen kann für Einrichtungen in freier Trägerschaft außer der Unfallkasse auch noch die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder eine andere BG zuständig sein.
Für die Praxis eine nicht immer glückliche Konstellation: Ergibt sich doch daraus, dass in einem Unternehmen mehrere UV-Träger zuständig sein können. Damit solche komplizierten Zuständigkeiten nicht zu Lasten der Versicherten gehen, haben die Unfallkasse Sachsen und die BGW bereits vor Jahren eine Kooperationsvereinbarung der Präventionsabteilungen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde nun für den Zeitraum ab 2005 neu gefasst und erweitert. Damit kann künftig Prävention im Interesse der Kinder kostengünstig und effektiv organisiert werden. Zuständigkeiten sind also kein Problem, wenn alle an einem Strang ziehen. Noch mehr würde es uns freuen, wenn auch andere Berufsgenossenschaften so kooperativ wären.
Für Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Träger bei der BGW versichert sind, wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
Beide UV-Träger haben sich gegenseitig zur Überwachung und Beratung bevollmächtigt.
Um Mehrfachbesichtigungen zu vermeiden, pflegen UKS und BGW einen ständigen Informationsaustausch.
Untersuchungen von Schüler-Unfällen erfolgen durch die UKS; wichtige Erkenntnisse werden der BGW mitgeteilt.
Die UKS kann auf Antrag die Kosten der Aus- und Fortbildung in der ersten Hilfe für ErzieherInnen und LehrerInnen übernehmen, die zwar nach BGW-Vorschriften nicht Ersthelfer sein müssen, aber bei der UKS versicherte Kinder betreuen.
Nach den gleichen Kriterien können bei der BGW Versicherte, die Kinder oder Schüler betreuen, an Seminaren der UKS teilnehmen. Die BGW übernimmt in diesen Fällen Reise-, Verpflegungs- und eventuelle Übernachtungskosten.
Druckschriften werden durch die UKS kostenlos zur Verfügung gestellt.
Frieder Fischer
Noch Fragen: fischer@unfallkassesachsen.com oder Tel. (0 35 21) 72 43 21
