Merkblatt für Kommunen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtler

i-Punkt Ausgabe 02/2005
Information
Insbesondere Städte und Gemeinden lassen angesichts leerer Kassen bisher noch selbst wahrgenommene Aufgaben zunehmend durch bürgerschaftlich Engagierte unentgeltlich erfüllen. Nun wurde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gerade für diese Personen ausgeweitet. Anlass für uns, einmal die wichtigsten Fragen zu klären.
Die Handreichung erläutet die Vorraussetzungen des erweiterten Versicherungsschutzes, insbesondere die Begriffe Auftrag, Einwilligung und Genehmigung. Anhand bestimmter Tätigkeitsfelder, welche die Enquete- Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages in ihrem Bericht verwendet hat, wird die Frage des Versicherungsschutzes verdeutlicht. In einem kurzen Fragenkatalog sind die wesentlichen Punkte nochmals zusammengefasst.
Das Merkblatt finden Sie unter:
www.unfallkassesachsen.com
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Noch Fragen: trenkner@unfallkassesachsen.com oder Tel. (0 35 21) 72 41 90
