Auftragsvereinbarung zur gegenseitigen Zusammenarbeit und Unterstützung abgeschlossen

i-Punkt Ausgabe 03/2004
Information
Sicherheitsanforderungen für Kinderkrippen (Teil 1).
Um die Rahmenbedingungen für eine effektive Rehabilitation zu verbessern, wurde am 30. April 2004 zwischen Mitgliedern des Bundesverbandes der Unfallkassen, zu denen auch die Unfallkasse Sachsen zählt, eine Auftragsvereinbarung geschlossen.
Sie ermöglicht bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder mehreren Unfallbeteiligten die rasche Einleitung der gebotenen Maßnahmen vor Ort. Diese Vereinbarung umfasst den gesamten Rehabilitationsprozess, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und/oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulisch-berufliche Wiedereingliederung, die begleitende Nachsorge für Versicherte/Familienangehörige sowie die Betreuung der Betriebe und Verwaltungen.
