Erhöhte Vorsicht bei Schul- und Linienbussen

i-Punkt Ausgabe 03/2004
Sicherheit
Warnblinkanlage signalisiert besondere Gefahren an Haltestellen
Um vor allem Kindern und älteren Menschen mehr Sicherheit zu geben, gelten an Bushaltestellen besondere Regeln. Doch längst nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er sich zu verhalten hat, wenn bei einem Linienbus die Warnblinkanlage eingeschaltet wird. Blinkt an einem fahrenden Schul- oder Linienbus die Warnblinkanlage, so darf er aus Sicherheitsgründen nicht überholt werden. Dies gilt auch für mehrspurige Fahrbahnen. An besonders gefährlichen Haltestellen werden die Warnblinkleuchten eingeschaltet. Steht der Bus mit Warnblinkanlage an der Haltestelle, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das heißt: maximal 4 bis 7 km/h. Schrittgeschwindigkeit gilt im Übrigen auch für den Gegenverkehr, wenn die Fahrbahnen nicht durch Mittelstreifen, Leitplanken oder Ähnliches getrennt sind.

Grundsätzlich muss der Abstand vorbeifahrender Fahrzeuge zu einem Linien- oder Schulbus so groß sein, dass ein- und aussteigende Fahrgäste bzw. Schulkinder nicht gefährdet werden. Ist dies nicht möglich, ist anzuhalten. Es ist nämlich immer damit zu rechnen, dass Fahrgäste vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren, ohne auf den Verkehr zu achten, oder jemand über die Straße läuft, um den Bus noch zu erreichen. Nur wer entsprechend langsam und vorsichtig fährt, kann in einer solchen Situation anhalten. Wer sich einem Bus an einer Haltestelle nähert, sollte immer damit rechnen, dass der Fahrer den Blinker zum Abfahren setzt. Nachfolgende Fahrzeuge haben dann das Wiedereinordnen des Busses in den Verkehr zu ermöglichen und gegebenenfalls anzuhalten.
DVR
