2005: Beitragssätze sinken

i-Punkt Ausgabe 04/2004
Information
Beitragsgruppe – Sächsische Kommunen
Beitragssätze 2005:
kreisfreie Städte: 8,00 € *
kreisangehörige Städte und Gemeinden: 4,90 € *
Landkreise: 2,50 € *
* je Einwohner (Stand: 31.12.2003)
Diese Beitragssätze zur Allgemeinen-, Pflege- sowie Schülerunfallversicherung werden der Vertreterversammlung am 9. Dezember 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt: Der Vorschuss ist am 15. Februar 2005 fällig. Die verbleibende Hälfte wird nicht wie 2004 im Juni, sondern bereits mit Beitragsbescheid im Mai abgerechnet und wird am 15. Juni 2005 fällig.
Beitragsgruppe – Sonstige Beitragszahler
Für die rechtlich selbstständigen kommunalen Unternehmen werden diese Sätze zur Beschlussfassung vorgelegt:
Beitragssätze 2005:
Selbständige Unternehmen: 3,90 € *
Insolvenzgeldumlage: 1,00 € *
* je 1.000 € Lohnsumme
Der Beitragssatz ist auf Grund der gestiegenen Entschädigungsleistungen und der sinkenden Lohnsummen nicht konstant zu halten. Die Insolvenzgeldumlage sinkt von 4 auf 1 Euro, da die für das Jahr 2005 eingeschätzten Forderungen von 2.200 T€ seitens der Bundesagentur für Arbeit nur in Höhe von 610 T€ durch Beiträge abgedeckt werden müssen. Grund: Nach dem Defizit im Jahr 2002 wurden 2003 und 2004 Überschüsse angesammelt, die bis auf eine verbleibende Ausgleichreserve abgeschmolzen werden. Das Ergebnis der Beschlussfassung ab dem 9. Dezember unter: www.unfallkassesachsen.com
Angelika Sperlich
Noch Fragen: sperlich@unfallkassesachsen.com oder Tel. (0 35 21) 72 41 93
