Hartz IV: Die Ein-Euro-Jobs kommen

i-Punkt Ausgabe 04/2004
Information
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für „Arbeitsgelegenheiten“
Altenbetreuung, Grünflächenpflege, Schülerlotsen: Deutschlandweit sollen bis zu 600.000 Arbeitsgelegenheiten - wie Ein-Euro- Jobs amtlich heißen - angeboten werden, organisiert von Kommunen, deren Beschäftigungsgesellschaften oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen sorgen bereits jetzt für zahlreiche Anfragen. Sind Ein- Euro-Jobber gesetzlich unfallversichert?
Mit Beginn des neuen Jahres wird anstelle von Sozial- und Arbeitslosenhilfe das Arbeitslosengeld II eingeführt. Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind im SGB II Leistungen zum Eingliedern in Arbeit vorgesehen. So sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Dafür gibt es eine angemessene Mehraufwandsentschädigung (ca. ein Euro die Stunde) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.
Personen, die derartige Arbeitsgelegenheiten in Anspruch nehmen, genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall, ist dieser einem Unfallversicherungsträger anzuzeigen. Ob dies die Unfallkasse Sachsen ist oder eine gewerbliche Berufsgenossenschaft, richtet sich nach dem Anbieter der Arbeitsgelegenheit. Betroffene sollten in jedem Fall einen Durchgangsarzt aufsuchen und auf den Zusammenhang mit dem Ein- Euro-Job verweisen.
Karsten Janz
