Neu: Übernahme wird vereinfacht

i-Punkt Ausgabe 04/2004
Information
Unfallversicherungsträger rechtlich selbständiger Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Das Verfahren zur Übernahme von Unternehmen wird sich ab 2005 grundlegend ändern. Betriebe in selbständiger Rechtsform werden künftig per Gesetz in die Zuständigkeit des öffentlichen Unfallversicherungsträgers übernommen. Dies gilt immer dann, wenn Land, Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind.
Diese generelle Zuständigkeit der Unfallkasse Sachsen wird durch eine Neuordnung im siebten Sozialgesetzbuch möglich. Es bedarf nur noch eines formlosen schriftlichen Antrages, hinzu kommt der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag oder die Satzung und ein Handelsregisterauszug. Das aufwendige Verwaltungsverfahren über das Sächsische Sozialministerium entfällt.
Angelika Sperlich
Noch Fragen: sperlich@unfallkassesachen.com oder Tel. (0 35 21) 72 41 93
