Deutsche Autofahrer blinken zu wenig

i-Punkt Ausgabe 02/2008
Informationen
Ob beim Überholen, Abbiegen oder im Kreisverkehr – den Blinker zu setzen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch setzt fast jeder dritte Autofahrer in Deutschland beim Fahrtrichtungswechsel keinen Blinker – ein alarmierendes Ergebnis.
Besonders wenig geblinkt wird an abknickenden Vorfahrtstraßen und in Kreisverkehren – fast jeder zweite beziehungsweise nahezu jeder dritte Autofahrer betätigt den Blinker hier nicht. 2006 geschahen dadurch rund 67.000 Unfälle mit Personenschaden. Jeder muss sich verdeutlichen, wozu das Blinken gedacht ist. Man signalisiert den anderen Verkehrsteilnehmern seine Absicht. Macht man dies nicht oder falsch, kann es schnell zu kritischen Situationen oder gar zum Unfall kommen.
Blinken – aber richtig!
Nach der StVO gilt: Jede Fahrtrichtungsänderung und jeder Fahrspurwechsel ist durch rechtzeitiges Blinken anzuzeigen. An abknickenden Vorfahrtstraßen muss sowohl geblinkt werden, wenn man der Vorfahrtstraße folgt, als auch wenn nach rechts oder links abgebogen wird.
In Kreisverkehren gilt: Beim Einfahren in den Kreisel darf nicht, beim Ausfahren muss geblinkt werden. Auch vermeintlich sichere und umsichtig agierende Autofahrer verhalten sich in diesen Situationen oft falsch.
Wird beim Linksabbiegen oder beim Spurwechsel auf mehrspuriger Fahrbahn nicht geblinkt, haftet man häufig zu 100 Prozent für Unfallfolgen.
Blinkverhalten richtig deuten
Es kommt jedoch auch darauf an, das Blinksignal von anderen Verkehrsteilnehmern richtig zu deuten. steht ein Schulbus mit angeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei gefahren werden. Dies gilt nicht nur dann, wenn sich der Schulbus auf meiner Seite der Fahrbahn befindet, sondern auch, wenn er auf der anderen Fahrbahnseite hält. Es muss schließlich immer mit Kindern gerechnet werden, die vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen.
DVR
