Frühstudierende bald gesetzlich unfallversichert

i-Punkt Ausgabe 02/2008
Sicherheit
Pro Semester besuchen rund 1.000 besonders begabte Schülerinnen und Schüler schon vor dem Abitur Vorlesungen, Seminare und Kurse. Bereits 50 deutsche Hochschulen bieten mittlerweile das sogenannte Frühstudium an,
ein Erfolgsmodell. Jedoch galt bisher der Versicherungsschutz als ungeklärt .
Nach dem Willen des Kultusministeriums sollen auch in Sachsen besonders leistungsfähige und begabte Schüler auf ungewöhnliche Art und Weise gefördert werden – als sogenannte Frühstudierende. Mit Erlaubnis der Schulleitung können sie bereits an ausgewählten Lehrveranstaltungen der Hochschulen teilnehmen.
Problematisch ist jedoch die Beurteilung der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Versicherungsschutz basiert darauf, dass nur derjenige als versichert gilt, der auch ordentlich immatrikulierter Student ist. Und das waren die Frühstudierenden in Sachsen bisher nicht. Sie waren an den Hochschulen nicht offiziell eingeschrieben und mussten deshalb wie reguläre Schüler betrachtet werden. Eine Konsequenz, die den beteiligten Hochschulen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt war.
Demnächst soll das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) geändert werden. Die Änderung sieht vor, auch Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweisen, als Frühstudierende zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zuzulassen. Vor dieser Zulassung sind diese Frühstudierenden zu immatrikulieren. Dies bedeutet, dass mit der Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes auch die sogenannten Frühstudierenden den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Unfallkasse Sachsen genießen.
Kai Jurig
Noch Fragen: jurig@unfallkassesachsen.com oder Tel. (0 35 21) 72 42 42
