Bildschirmarbeitsplätze – perfekt eingerichtet

SiBe Ausgabe 01/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Bildschirmarbeit ist in vielen Branchen längst Selbstverständlichkeit. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Bildschirmarbeitsverordnung und § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu sorgen.

Das Bayerische Landesamt für Arbeitsschutz,Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik hat alle aktuellen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze von den optimalen technischen Parametern über ergonomische Kriterien bis zur Raumgestaltung in einer Broschüre zusammengefasst, die derzeit nur als Download zur Verfügung steht. Die komplette pdf-Datei Bildschirmarbeitsplätze sowie eine Checkliste Büround Bildschirmarbeitsplätze finden Sie unter www.lfas-bayern.de.
