Sozialgericht Frankfurt bestätigt Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaften

SiBe Ausgabe 01/2005
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Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat am 31. 1. 2005 eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung in erster Instanz abgewiesen. In seinem Urteil führte der Richter aus, dass die einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage bieten, um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften – wie vom Kläger gefordert – abzuschaffen. Die Klage hatte ein Unternehmer initiiert, um damit seinen Austritt aus der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie durchzusetzen.
Aktenzeichen des Verfahrens: S 16 U 3933/03 (Prävention online)
