Berufsschüler und Auszubildende früh auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen

SiBe Ausgabe 01/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Junge Beschäftigte sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet: Europäischen Statistiken zufolge liegt die Quote der Arbeitsunfälle bei Arbeitnehmern zwischen 18 und 24 Jahren um 50 Prozent höher als in allen anderen Altersgruppen.

2004 verzeichneten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 197.492 Arbeitsunfälle in der Altersgruppe unter 25 Jahre – zu ihr gehören vorrangig Auszubildende und Berufsanfänger. Das entspricht einem Fünftel aller in Deutschland gemeldeten Unfälle bei der Arbeit. Ein Grund für das höhere Unfallaufkommen bei Berufseinsteigern ist die mangelnde Erfahrung. Präventionsexperten empfehlen,Auszubildende von Anfang an über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzuklären, damit sie sich im Arbeitsleben und in der Freizeit sicher und gesund verhalten. Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Erforderliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, muss er kostenlos bereitstellen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Über mögliche Gefährdungen klären auch der Ausbilder, der Sicherheitsbeauftragte oder die Sicherheitsfachkraft auf.Auszubildende stehen vom ersten Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für ihre Tätigkeit im Betrieb als auch für den Besuch der Berufsschule. Erleidet ein Auszubildender einen Arbeitsunfall oder verunglückt auf dem Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt der zuständige Träger eine Rente. Lehrkräften bietet der BUK die Informationsbroschüre „Sicher durch das Betriebspraktikum“ (GUV-I 8034).
Infos für junge Berufstätige:
www.next-line.de
www.neu-im-job.de
www.starte-sicher.de
