Praxistipps zum Hautschutz im Gesundheitswesen

SiBe Ausgabe 01/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Deine Haut - Die wichtigsten 2m2 deines Lebens
Die Arbeit im Gesundheitswesen belastet die Haut ganz besonders.
Wir geben hier einige Tipps, wie Sie die wichtigsten Gefahrenquellen entschärfen können:
- Ständig nasse Hände
Pfleger, Reinigungskräfte und viele andere Beschäftigte wissen: Sind die Hände mehr als zwei Stunden pro Tag nass, drohen Gesundheitsschäden.
Expertentipp: Häufig zwischen „nassen“ und „trockenen“ Arbeiten wechseln. Bei Bedarf Schutzhandschuhe tragen. - Arbeiten in feuchtem Milieu
Auch wenn die Hände nicht richtig nass sind, schädigt Feuchtigkeit die Haut.
Expertentipp: Hände vor Arbeitsbeginn und zwischendurch mit einer vom Betriebsarzt empfohlenen Hautschutzcreme gründlich einreiben, nach Feierabend Hautpflegecreme auftragen. Der Betriebsarzt hilft Ihnen bei der Erstellung eines Hautschutzplanes. - Langes Tragen von Handschuhen
Schutzhandschuhe schützen zwar, bei längerem Tragen aber stauen sich Wärme und Feuchtigkeit, die die Haut aufweichen. Für Reinigungsarbeiten sollten deshalb nicht medizinische Einmalhandschuhe, sondern z. B. baumwollgefütterte Haushaltshandschuhe getragen werden, die den Handschweiß aufnehmen und die Haut trocken halten. Gepuderte Latexhandschuhe können Allergien auslösen.
Expertentipp: Schutzhandschuhe möglichst nicht länger als eine halbe Stunde ohne Unterbrechung tragen und vor dem Überstreifen Hautschutzcreme bzw. ein gerbstoffhaltiges Hautschutzprodukt auftragen. Ziehen Sie bei starkem Schwitzen Baumwollhandschuhe unter. - Häufiges Händewaschen
Hygiene ist unverzichtbar, aber häufiges Händewaschen schädigt die Haut.
Expertentipp:Waschen Sie die Hände nur bei sichtbaren Verschmutzungen und desinfizieren Sie sie ansonsten. - Kontakt mit aggressiven und allergieauslösenden Stoffen
Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten aggressive Substanzen, die durch die vorgeschädigte Haut dringen und u. a. Allergien auslösen können.
Expertentipp: Chemikaliendichte Schutzhandschuhe nutzen – allerdings Punkt 3 beachten.
Infomaterial zum Thema:
- Regel „Umgang mit Reinigungsund Pflegemitteln“ (GUV-R 209)
- Hautkrankheiten und Hautschutz“ (GUV-I 8559)
- Merkblatt „Allergiegefahren durch Latexeinmalhandschuhe“ (GUV-I 8584)
- Faltblatt „Hautschutz“ (GUV-I 8516)

Diese Schriften finden Sie unter
www.unfallkassesachsen.com
Stichwort „Medienkatalog“
