TRGS 401: Gefährdungen durch Hautkontakt

SiBe Ausgabe 01/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Der berufliche Umgang mit hautgefährdenden, hautresorptiven und hautsensibilisierenden Gefahrstoffen ist, ebenso wie die Feuchtarbeit, für viele Beschäftigte Alltag. Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe konkretisiert jetzt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für solche Tätigkeiten.
Hautkontakt mit Gefahrstoffen kann nicht nur die Haut selbst, sondern auch innere Organe, das Erbgut, die Fortpflanzungsfähigkeit oder Embryonen bzw. Feten schädigen. Außerdem sind allergische Reaktionen möglich. Einige Gefahrstoffe sind krebserzeugend bzw. stehen unter dem Verdacht, Krebs auslösen zu können. Deshalb sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigen hier besonders wichtig. Grundsätzlich unterstützt die TRGS 401 den Arbeitgeber bei der Informationsermittlung, bei der Gefährdungsbeurteilung, der Festlegung von Schutzmaßnahmen und bei der Planung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Experten empfehlen allerdings, künftig zusätzlich umfassende branchenspezifische Regelungen zu erarbeiten.
www.baua.de
Suchfunktion „TRGS 401“
Beitrag in „baua aktuell“ 2/06, Seite 10
