Gaswarngerät

SiBe Ausgabe 01/2008
Kurzmeldung
Immer mehr Hersteller bieten Gaswarngeräte in der Gehäuseschutzart IP 67 an. Benutzer solcher Geräte können nicht immer davon ausgehen, dass das Messgerät Lösemitteldämpfe und höhere Kohlenwasserstoffe wie beispielsweise Benzindämpfe in jedem Fall korrekt anzeigt,warnt der Arbeitskreis für „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase“ (MEWAGG) der BG Chemie. Gaswarngeräte, die zu Explosionsschutzmaßnahmen eingesetzt werden, müssen die Anforderungen an die messtechnische Funktionsfähigkeit und funktionale Sicherheit TRBS 2152 (Teil 2, Pkt. 2.5.1, Abs. 3) oder der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 722 erfüllen.
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Menü „Publikationen“, „Sichere Chemiearbeit“,Ausgabe Oktober 2007, Seite 98
