GHS kommt. Was sich für Sie ändert

SiBe Ausgabe 01/2008
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Einstufungen, Kennzeichnungen und Umgangsvorschriften für chemische Stoffe waren bislang international höchst unterschiedlich, Schutzvorschriften in vielen Ländern nur rudimentär vorhanden. Das von den Vereinten Nationen angeregte GHS-System „Globally Harmonized System of Classification nd Labelling of Chemicals“ sorgt künftig international für Klarheit und Rechtssicherheit.
Die EU-Staaten, die sich gerade erst auf die neue europäische Chemikalienverordnung REACH geeinigt haben, werden nur den „Baustein“ des GHS-Konzeptes umsetzen, der sich auf das „Wie“ von Einstufung und Kennzeichnung bezieht. REACH und GHS sind somit perfekt aufeinander abgestimmt, ohne dass Konflikte entstehen.
Kernbestandteil von GHS – soweit es von der EU umgesetzt wird – ist ein Verordnungsentwurf über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (= bisher Zubereitungen), abgekürzt CLAP (Regulation on Classification, Labelling and Packages of substances and mixtures).Vorsicht: CLAP ist keine offizielle Abkürzung.

- Solche veralteten Kennzeichnungen wird es mit GHS nicht wieder geben
Was sich ändert
Wer Chemikalien lediglich anwendet, muss sich zunächst nur mit dem neuen Kennzeichnungssystem vertraut machen. Im Lauf der Umsetzungsfrist werden dann die „alten“ Aufkleber auf den Verpackungen durch neue ersetzt. Außerdem müssen für die innerbetriebliche Umsetzung z. B. die Betriebsanweisungen angepasst werden.
Nach derzeitiger Planung sollen Stoffe ab 2010, Gemische (= bisher Zubereitungen) ab 2015 nach CLAP gekennzeichnet werden. Von 2008 bis zum Ende der Übergangsfristen muss parallel mit beiden Kennzeichnungssystemen gearbeitet werden.
Die Kennzeichnungspflicht wird wegen der veränderten Einstufungskriterien durch GHS ausgeweitet. Physikalische Gefahren durch Stoffe und Gemische sind künftig in 16 Klassen unterteilt, außerdem werden Gesundheits- und Umweltgefahren ermittelt. Veränderungen ergeben sich auch bei den „alten“ R- und S-Sätzen.Aus R-Sätzen wie z. B. „R25: Giftig beim Verschlucken“ wird künftig die GHS-Formulierung „Lebensgefährlich beim Verschlucken“. Einstufungsverschärfungen ergeben sich bei der Brennbarkeit.
GHS-Informationen im Internet
Fragen? Bei der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin hat man ein Servicetelefon eingerichtet: 0180 / 321 4 321.
Online-Hilfe bekommen Sie unter
info-zentrum@baua-bund.de
oder auf den Infoseiten auf
www.baua-info.de.
www.baua.de/nn_27840/de/Publikationen/Faltblaetter/F73,xv=vt.pdf
Faltblatt der Bundesanstalt für Arbeitschutz
und Arbeitsmedizin mit Basisinfos
www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf
Broschüre zum Download
www.reach-info.de/ghs.htm
Infos des Bundesumweltamtes zur Implementierung von GHS
http://ec.europa.eu/echa/home_de.html
Europäische Agentur für chemische Stoffe
www.bgchemie.de/webcom/show_article.php/_c-812/_nr-6/i.html
Vorträge der BG Chemie zum Thema zum Download
