Informationen zum Thema REACH

SiBe Ausgabe 01/2008
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Am 1. Juni 2008, ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH, beginnt die sogenannte Vor-Registrierphase. Produzenten, Importeure und Verwender müssen dann die von ihnen produzierten, gehandelten oder verwendeten Chemikalien der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki melden. Nicht registrierte Stoffe dürfen später nicht mehr produziert, importiert oder vermarktet werden. REACH bedeutet Registration, Evaluation,Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Innerhalb der kommenden zehn Jahre sollen rund 30.000 Chemikalien registriert und auf ihre Risiken für Gesundheit und Umwelt hin bewertet werden. Für rund 2.500 bis 3.000 besonders riskante Stoffe, die etwa Krebs erregen und die Fruchtbarkeit mindern können, wird ein Zulassungsverfahren vorgeschrieben. Mittelfristig werden die ermittelten Daten in einer Datenbank zur Verfügung gestellt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA hat ein umfangreiches Informationssystem zum Thema, das REACH-Helpdesk, aufgebaut.
Hier kann man telefonisch oder per Mail gezielte Fragen stellen, aber auch online Broschüren und andere Texte abrufen. Empfehlenswert sind u. a.:
- Broschüre REACH-Info 1 „Erste Schritte unter der neuen EU-Verordnung REACH“
- Broschüre REACH-Info 2 „Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung“
