TRBS 2111, Teil 4 – Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel

SiBe Ausgabe 01/2008
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen, Gabelstapler, Hänger und Zugmaschinen sind vielerorts unverzichtbar.
Die TRBS 2111,Teil 4 –„Mechanische Gefährdungen, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel“ enthält mögliche Schutzmaßnahmen. Diese folgen dem bekannten TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich):
- Technische Schutzmaßnahmen:
• Einrichtungen zum Beheben von Sichteinschränkungen wie z.B. Spiegel oder selbsttätige Gefahrenerkennungssysteme am Stapler (Sensoren mit Infrarot-/Ultraschalltechnik). • Rückhalteeinrichtungen für Fahrer/Mitfahrer wie z.B. Sicherheitsgurte oder Bügeltüren • Einrichtungen zur form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung wie z. B. Zurrpunkte mit Spanngurten, Klemmstangen,Antirutschmatten. - Organisatorische Schutzmaßnahmen:
• Festlegen der Personen mit Qualifikation • Betriebliche Anweisungen für das Benutzen • Regelmäßige Unterweisung • Sicht- und Funktionskontrollen vor Benutzung. - Personenbezogene Schutzmaßnahmen:
• Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Sicherheitsschuhe, Warnwesten • Unverzügliches Aufgreifen von Fehlverhalten.
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