Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

SiBe Ausgabe 01/2008
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Wer im beruflichen Umfeld etwas für die Gesundheit tut, ist grundsätzlich unfallversichert.
Dabei gilt: Unfälle beim Betriebssport werden von den Unfallkassen wie Arbeitsunfälle entschädigt,
wenn:
- der Ausgleichszweck im Vordergrund steht,
- die Sportveranstaltung regelmäßig stattfindet,
- vorwiegend Beschäftigte des Unternehmens teilnehmen,
- ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Sport und Arbeit besteht,
- die Sportveranstaltung vom Unternehmer bzw. mit dessen Einwilligung organisiert wurde.

Der Versicherungsschutz gilt auch für die Wege zur Sportstätte und zurück zum Betrieb bzw. nach Hause. Vorsicht: Unterbrechungen der Fahrt sind, ähnlich wie beim Weg von der und zur Arbeit, nicht versichert. Gemeinsame längere Fahrten wie etwa Skiurlaube mit Kollegen sind nicht versichert, weil hier kein betrieblicher Zusammenhang besteht.
Fährt ein betriebliches Team, dass eine Mannschaftssportart ausübt zu einem Wettkampf, so ist dies jedoch nicht versichert.
Auch ein regelmäßiger Turnierbetrieb steht nicht unter Versicherungsschutz.
Mehr Information finden Sie unter:
www.betriebssport.net
