Betrieblicher Hautschutz ist keine Nebensache

SiBe Ausgabe 02/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Mit mehr als 8.400 Fällen jährlich führen berufsbedingte Hauterkrankungen die Liste der Berufskrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft weiter an. Ursache für viele dieser Hautkrankheiten ist regelmäßiger Hautkontakt mit chemischen Substanzen, vor allem an den Händen. Besonders gefährdet sind Menschen mit anlagebedingter Hautempfindlichkeit. Betrieblicher Hautschutz senkt das Risiko für chronische Erkrankungen und kann Berufsunfähigkeit verhindern. Die Regenerationsfähigkeit der Haut wird durch zahlreiche berufliche Tätigkeiten überfordert.Wenn die Hände regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtigkeit ausgesetzt sind, wird bereits die natürliche Schutzfunktion der Haut herabgesetzt.Auch das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen über mehr als zwei Stunden, häufiger Hautkontakt mit feuchten Gegenständen (Geschirr,Wäsche etc.), Kontakt mit aggressiven Stoffen oder häufiges und intensives Händewaschen kann zu chronischen Schäden führen.

Betrieblicher Hautschutz sollte die Anwendung von Hautschutzmitteln vor der Arbeit, das Tragen von geeigneten Handschuhen, eine angemessene Hautreinigung während der Arbeit und die Anwendung von Hautpflegemitteln nach der Arbeit umfassen. Bei vielen bereits bestehenden Hautschäden ist es unumgänglich, einen Hautarzt zu Rate zu ziehen – auch, um ein mögliches Allergierisiko abzuklären. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet unter www.bgw-online.de, Stichwort: Hautschutz Informationen. Über die Auswahl spezieller Handschuhe informieren Sie sich unter: www.gisbau.de.
Der „Verein Deutscher Revisionsingenieure e.V.“ hat einen Vortrag „Arbeitsbedingte Hauterkrankungen“ zusammengestellt: http://admin.fasi.de/uploads/36/Hautschutzvortrag_ 04.pdf.
