Positivbeispiel eines Seitenschutzes an einer Brücke

SiBe Ausgabe 02/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Einrichtungen, die Personen an Absturzkanten vor Stürzen – zum Teil aus großen Höhen – sichern, sind vielerorts unentbehrlich. Solche Absturzsicherungen können als Seitenschutz oder als Absperrung gestaltet werden. Vorgeschrieben sind sie an:
- Arbeitsplätzen und Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, unabhängig von der Absturzhöhe,
- frei liegenden Treppenläufen und -absätzen,Wandöffnungen sowie an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe,
- allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe.
Eine vorbildliche Lösung für eine sichere Gestaltung eines Seitenschutzes aus Holz an einer Brücke zeigen die Abbildungen. Weil die Schutzmaßnahme hier bereits beim Bau berücksichtigt wurde, konnte der Seitenschutz am Seitenrand angebracht werden und musste nicht auf die Stahlbetonfläche gesetzt werden.
Die Mindestmaße für diesen Seitenschutz aus Holz finden Sie in der DIN 4074,Teil 1 „Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit (Nadelschnittholz)“. (vgl. SiBe-Report 2/2005)

- Abbildung 1: Seitenschutz auf einer Brücke

- Abbildung 2: Detail – die gesamte Belagfläche kann benutzt und beschichtet werden

- Abbildung 3: Befestigung des Seitenschutzes
