Dank Pausen sicher am Steuer

SiBe Ausgabe 02/2006
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Spektakuläre Unfälle von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung sind leider nicht allzu selten. Häufigste Ursache dürfte neben technischen Mängeln eine Übermüdung der Fahrerinnen und Fahrer sein – und das, obwohl Pausen und Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind. Die wichtigsten Vorschriften sind:
- Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten, darf aber zweimal wöchentlich auf 10 Stunden erweitert werden.
- Nach einer Lenkzeit von jeweils 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen.Alternativ sind mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten Dauer möglich.
- Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf höchstens 90 Stunden betragen.
- Bei Ein-Fahrer-Besatzung muss der Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden pro Tag einlegen.

Die Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten und Lenkzeitunterbrechungen sind in der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 (EGSozialvorschriften) geregelt. Eine Ausnahmeregelung für den öffentlichen Dienst ist in § 7 FPersV (Fahrpersonalverordnung) getroffen. Infos dazu:
http://fhh.hamburg.de
Suche „Arbeitsschutz
Publikationen Nr.M 30“
www.aplusa-online.de
Suche „Lenk Ruhezeiten“
www.stmugv.bayern.de
Publikationen „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“
