Umsetzung der Richtlinie 2003/10/EG verschoben

SiBe Ausgabe 02/2006
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Senkung der Lärmgrenzwerte um 5 dB (A) in Deutschland erst 2007
m 15. Februar 2006 ging die dreijährige Umsetzungsfrist für die europaweite Richtlinie zu Ende. Bei einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel (A) sind Arbeitgeber danach verpflichtet, einen Gehörschutz für alle Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Ab einer Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) sind Beschäftigte verpflichtet, den vom Arbeitgeber gestellten Gehörschutz zu tragen. Die neuen Grenzwerte liegen um 5 Dezibel niedriger als die bisherigen Werte. Da eine Verminderung der Lärmbelastung um 3 Dezibel die Schallenergie bereits halbiert, wird eine deutliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten erreicht.

Der Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau der Berufsgenossenschaft MetallSüd informiert jetzt, dass in Deutschland eine Umsetzung in nationales Recht erst für 2007 zu erwarten ist, weil die beiden EG-Richtlinien „Lärm“ und „Vibrationen“ im Rahmen einer separaten Verordnung „Lärm und Vibrationen“ nach § 18 ArbSchG und nicht als „Physikalienverordnung“ umgesetzt werden sollen.
www.bgm-s.de/fachausschuss/SG_Betriebslaerm.php
www.bgmetallsued.de/fachausschuss/SG_Betriebslaerm
