Gesetzliche Unfallversicherung für konsequenten Nichtraucherschutz

SiBe Ausgabe 02/2007
Kurzmeldung
Unter der Forderung „Gesundheitsschutz ist nicht teilbar“ setzen sich der Bundesverband der Unfallkassen und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften für konsequenten Nichtraucherschutz ohne Sonderregelungen etwa für Restaurants und Gaststätten ein.Auch die Arbeitsstättenverordnung, die den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ermöglicht hat, mache leider noch eine Einschränkung,was Beschäftigte insbesondere in Restaurants und Gaststätten betreffe, so die beiden Verbände. Gemeinsames Ziel sei es nun, dass diese Lücke im Gesundheitsschutz geschlossen werde.
