Sicherheit auf innerbetrieblichen Verkehrswegen

SiBe Ausgabe 02/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Rund 25 Prozent aller Arbeitsunfälle ereignen sich auf innerbetrieblichen Verkehrswegen. Diese dienen dem Zugang zu Arbeitsplätzen, dem Transport von Gütern und Arbeitsmitteln sowie als Flucht- und Rettungswege. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verkehrswegen mit Gehverkehr, mit Fahrverkehr und mit gemeinsamem Geh- und Fahrverkehr.
Gilt die Straßenverkehrsordnung?
Die Straßenverkehrsordnung gilt nur auf öffentlichen Verkehrswegen, nicht auf Betriebsgeländen. Jedoch ereignen sich auf Betriebsgeländen immer wieder Unfälle, die auf fahrlässiges Verhalten oder unzureichende Regelungen zurückzuführen sind. Deshalb sollt
Getrennte Nutzung bringt Sicherheit
- Die möglichst strikte Trennung von Wegen für den Geh- und den Fahrverkehr gilt als wichtigste Sicherheitsmaßnahme. Farbige Markierungen auf dem Boden zeigen an, wo ausschließlich gefahren werden darf und welcher Bereich den Fußgängern vorbehalten ist. Hindernisse werden durch gelb-schwarze Markierungen hervorgehoben, vorübergehende Behinderungen mit rot-weißen Streifen markiert, Gefahrenzonen durch Spiegel o. ä. entschärft.
- Benutzen Fußgänger und z. B. Flurförderzeuge Verkehrswege gemeinsam, kommt es häufig zu Unfällen. Kreuzungen, Ein- und Ausgänge sowie Tore sind ebenfalls „neuralgische Punkte“, an denen die Unfallgefahr steigt. Hier müssen Fahrpersonal und Fußgänger auf gegenseitige Rücksichtnahme geschult werden. Kurze, optimierte Wege entschärfen die Gefahren innerbetrieblicher Transporte zusätzlich.
Bereiche, die von Fußgängern nicht betreten werden dürfen, sollten zudem mit Verbotsschildern gekennzeichnet sein.Wo sich Wege des Geh- und Fahrverkehrs kreuzen, sollten die Übergänge mit Zebrastreifen gekennzeichnet sein.
Schutz nach jeder Seite
Geländer, feste Abschrankungen und Brüstungen machen hoch gelegene Verkehrswege, Rampen, Laufstege,Treppen u. Ä. sicher. Ganz wichtig: Die Oberflächen aller Verkehrswege sollten regelmäßig überprüft werden.
Alle Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen während der Betriebszeit ausreichend hell sein. Gefährdete Bereiche wie Treppen, Stufen etc. sind dabei besonders zu beachten.
Flucht- und Rettungswege

Für die wichtigsten Verkehrswege wie die Flucht- und Rettungswege kann eine Notbeleuchtung vorgeschrieben sein. Schwachpunkt im Gefahrenfall sind häufig verstellte oder verschlossene Flucht- und Rettungswege. Auch sollte immer wieder überprüft werden, ob etwa nach Umbauten die Flucht- und Rettungswege noch den Vorschriften entsprechen.
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