Arbeitsplatzgestaltung für Arbeitnehmer mit Behinderungen

SiBe Ausgabe 03/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Nach europäischem Recht haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. In Deutschland müssen private wie öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, fünf Prozent dieser Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderungen vergeben oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.Arbeitgebern im Bereich der öffentlichen Hand kommt dabei eine Vorbildfunktion zu – auch was präventive Maßnahmen durch betriebliches Gesundheitsmanagement betrifft. Als behindert gilt, wer in seinen körperlichen Funktionen, seinen geistigen Fähigkeiten oder seiner seelischen Gesundheit länger als sechs Monate oder dauernd von dem für das jeweilige Lebensalter typischen Zustand abweicht und dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. In Deutschland leben 6,6 Millionen schwer behinderte Menschen; hinzu kommen Menschen mit leichteren Behinderungen, so dass schätzungsweise rund zehn Prozent der Bevölkerung betroffen sind. Die meisten Behinderungen sind erworben, nicht angeboren. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsprävention sind Arbeitgeber deshalb verpflichtet, bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Damit soll eine vorschnelle Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess verhindert werden. Mit gezielten Maßnahmen lassen sich zudem zahlreiche Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten, so dass sie den geltenden Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.Auch sind Arbeitgeber zur Umgestaltung verpflichtet.

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie unter http://integrationsaemter.de, Suchfunktion „Behinderte“ sowie unter www.arbeitnehmerkammer.de, Suchfunktion „Behinderte“. Ein Faltblatt „Fragen und Antworten zum Thema Mitarbeiter mit Behinderungen“ liegt beim Bundesverband der Unfallkassen www.unfallkassen.de vor. Infos zur Kampagne „Jobs ohne Barrieren“ gibt es unter www. bmgs.bund.de/deu/txt/themen/ jobs/index.php
