Fahrgemeinschaften gesetzlich gegen Unfälle versichert

SiBe Ausgabe 03/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
In Zeiten hoher Benzinpreise erwägen immer mehr Arbeitnehmer, den Weg zur Arbeit in einer Fahrgemeinschaft kostengünstig zurückzulegen. Gut zu wissen: Bei Unfällen stehen alle Teilnehmer unter Versicherungsschutz. Diese Regelung gilt auch für Schüler, Studierende und Kinder in Tageseinrichtungen.

Wege zur Arbeit oder zurück nach Hause sind ebenso versichert wie Umwege, die gefahren werden müssen, um einzelne Mitglieder der Fahrgemeinschaft abzuholen bzw. abzusetzen. Auf Umwegen, die nicht diesem Zweck dienen, gilt der Versicherungsschutz wie bei Einzelpersonen nicht.
