Gefahr: Biologische Arbeitsstoffe

SiBe Ausgabe 03/2006
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
An vielen Arbeitsplätzen kommen Beschäftigte sowohl bei gezielten als auch bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt. Biologische Arbeitsstoffe können Infektionen,Allergien und Vergiftungen auslösen.
Den beruflichen Umgang mit den gefährlichen Stoffen regelt die Biostoffverordnung (BioStoffV). Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (ABAS) erarbeitet ein Regelwerk, das u .a. die sicherheitstechnischen Anforderungen enthält, die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um Beschäftigte vor Gesundheitsschäden schützen zu können. Gezielter Umgang mit Gefahrstoffen – etwa Laborarbeit mit Krankheitserregern – ist dabei leichter einzuschätzen als ungezielte Tätigkeiten, bei denen der Beschäftigte ungeplant mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommt.
Informationen unter:
www.baua.de
Themen A–Z, „Biologische Arbeitsstoffe“
www.hvbg.de
BGIA, Suchfunktion „Biostoffliste“
www.rki.de
http://de.osha.eu.int/good_practice/infos_fuer_wirtschaftszweige/gesundheitswesen/biologische_arbeitsstoffe
