Hörvermögen auch objektiv messbar

SiBe Ausgabe 03/2006
Kurzmeldung
Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten, denn überhöhte Schallpegel sind an vielen Arbeitsplätzen Alltag. Nicht jedes Ohr allerdings reagiert gleich auf Lärmeinwirkung, und das Ausmaß von Lärmschäden schwankt deshalb von Person zu Person erheblich. Die oft schleichende Entwicklung von Lärmschwerhörigkeit erschwert Prognosen zusätzlich. Ein neues Verfahren ergänzt die bislang verwendeten subjektiven Verfahren zur Messung des Hörvermögens mit dem Audiometer und soll so die Prävention von Schäden erleichtern.
Das neu entwickelte, objektive Verfahren nutzt die Tatsache, dass das menschliche Ohr nicht nur als Empfänger, sondern auch als Sender von Schallsignalen funktioniert. Die vom Trommelfell abgestrahlte Schallenergie nennt man „otoakustische Emission“ (OAE). Sie lässt sich mit kleinen Sonden im Gehörgang messen. In dem Forschungsprojekt F 5164 „Messung von otoakustischen Emissionen zur Früherkennung eines lärmbedingten Gehörschadens“ ließ die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) klären, ob aus der Messung der Emissionen des Trommelfells ein Verfahren entwickelt werden kann, mit dem das Hörvermögen objektiv gemessen werden kann.Vor allem sollte das Forschungsprojekt den Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und Veränderung der OAE aufklären – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Prävention der Lärmschwerhörigkeit.
www.baua.de
Suchfunktion „OAE“
