Nachtrag zur Richtlinie 2003/10/EG

SiBe Ausgabe 03/2006
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Umsetzung der Richtlinie 2003/ 10/EG verschoben, so überschrieben wir einen Beitrag in unserer letzten Ausgabe, Seite 2. Ein aufmerksamer Leser empfand dies als missverständlich und bat um Klarstellung.
Richtig.
Eine EG-Richtlinie erlangt nach Ende der Umsetzungsfrist generell in den Mitgliedstaaten Gültigkeit, auch wenn die nationale Umsetzung noch nicht erfolgt ist. In der öffentlichen Verwaltung gilt sie deshalb seit 16.02.2006 unmittelbar. Der Inhalt des Artikels gibt Hinweise auf zwei nun geltende Auslösewerte und den Stand der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
