Mehr als Nichtraucherschutz

SiBe Ausgabe 03/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
„Der Präventionsansatz für alle Tabakrauch-bedingten Erkrankungen ist simpel: Für aktive Raucher – Stop Smoking; für Passivraucher – konsequenter Nichtraucherschutz!“ Auf diese griffige Formel hat Prof. Dr.Thomas Brüning vom Berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA) die Forderung nicht nur der Arbeitsschutzexperten gebracht.
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften HVBG hat am 11.April 2007 die Fachveranstaltung „Nichtraucherschutz“ durchgeführt. Tabakrauch, so das Fazit der Experten, ist der bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff.Tabakrauch enthält über 4.800 verschiedene Substanzen, darunter über 70 Substanzen, die krebserzeugend sind bzw. unter Krebsverdacht stehen.
Unterschiedliche Belastung
Beim Tabakrauch unterscheidet man zwischen Haupt- und Nebenstromrauch. Die Konzentrationen toxischer und krebserzeugender Gefahrstoffe sind in der Regel im Nebenstromrauch wesentlich höher als im Hauptstromrauch. Passivrauch setzt sich zu etwa 80 % aus dem Nebenstromrauch und zu 20 % aus den ausgeatmeten Bestandteilen des Hauptstromrauches zusammen. Nach aktuellen Schätzungen sind in Deutschland etwa 8,5 Millionen nicht rauchende Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz Tabakrauch ausgesetzt, obwohl in fast allen Branchen ein gesetzlicher Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz besteht.
Nichtraucherschutz für alle Beschäftigten gefordert
„Gesundheitsschutz ist nicht teilbar“, betonte Dr.Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) mit Bezug auf die Einschränkungen, die die Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsplätze vor allem in der Gastronomie macht. Dort regeln künftig länderspezifische Gesetze den Nichtraucherschutz.
www.baua.de
Suche: „Nichtraucherschutz“, Ergebnisse: „Informationen zur Arbeitsstättenverordnung“, „Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Krankenhaus – Eine Bestandsaufnahme in Krankenhäusern und Krankenpflegeschulen“, „Betrieblicher Gesundheitsschutz“
www.hvbg.de
Webcode: 2612148, Fachveranstaltung „Nichtraucherschutz“, Download der Vortragstexte
Nichtraucherschutz: Stiefkind Krankenhaus?

Als „Orte der Heilung“ müssten Krankenhäuser eigentlich Vorreiter im Kampf gegen den Tabakkonsum sein. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigte jetzt allerdings Defizite auf. Zwar gaben die meisten Kliniken bei der Befragung an, dass zumindest in öffentlich zugänglichen Bereichen das Rauchen verboten ist, doch verpflichten weniger als zwei Prozent aller Häuser alle Beteiligten auf das Leitbild des „Rauchfreien Krankenhauses“. Die Befragung von Krankenpflegeschulen ergab, dass knapp die Hälfte der Auszubildenden raucht und damit deutlich über dem Bundesschnitt von 30 % liegt.Aus den Erkenntnissen der Studie wurde eine Broschüre konzipiert, um die Zielgruppe Pflegepersonal für das Thema Nichtraucherschutz und Rauchentwöhnung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.
