Knieschutz

SiBe Ausgabe 04/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
In einigen Berufen werden Beschäftigte buchstäblich auf die Knie gezwungen. Im Baugewerbe oder im Bergbau beispielsweise verbringen viele Arbeiter bis zu 80 Prozent ihrer Arbeitszeit in kniender Haltung. Um die einseitige körperliche Belastung zu reduzieren, ist Knieschutz wichtig.
Ein funktionierender Knieschutz muss das Knie entlasten und den Druck verteilen. Dadurch sinkt das Risiko, sich Prellungen, Blutergüsse und Schürfwunden zuzuziehen. Knieschutz beugt aber auch chronischen Erkrankungen wie Schleimbeutelentzündungen, Meniskusschäden oder Gelenkverschleiß vor. Knieschutz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung Kategorie II im Sinne der Richtlinie 98/686/EWG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Knieschutz bereitzustellen. Knieschutz muss der DIN EN 14404 entsprechen, und dies muss auch durch das CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
Schutz im Stufenprinzip

Die DIN EN 14404 unterscheidet beim Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung vier Stufen:
Typ 1: Knieschutz, der von der Kleidung unabhängig ist, bspw. Polster, die am Bein mit elastischen Bändern befestigt werden.
Typ 2: Der Knieschutz wird mit bzw. in der Kleidung getragen. Die Polster werden in den dafür vorgesehenen Taschen der Arbeitshose befestigt oder sind dauerhaft mit der Hose verbunden.
Typ 3: Dieser Schutz wird überhaupt nicht am Körper befestigt. Dabei handelt es sich um eine Art Auflage, die ein oder beide Knie schützt.
Typ 4: Der Knieschutz ist mit Zusatzfunktionen ausgestattet, z. B. einer Aufstehhilfe oder Rollen. Die Norm definiert zudem zwei Leistungsstufen. Stufe 1 gilt für Knieschutz bei Arbeiten auf ebenen Bodenoberflächen. Stufe 2 gilt für Arbeiten unter schwierigen Bedingungen wie z. B. beim Knien auf Steinen in Bergwerken und Steinbrüchen.
www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/fuss/index.html
BGZ Fachausschuss PSA.
Sachgebiet Fußschutz
www.unfallkassesachsen.com
Medienkatalog, Suche:GUV-R 191
