Neue ASR A 1.3 in Kraft getreten

SiBe Ausgabe 04/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Die Arbeitsstättenregel ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ist mit ihrer Veröffentlichung am 16. Juli 2007 in Kraft getreten.
Die neue Regel beruht zwar wesentlich auf der bisherigen BGV A8, konkretisiert aber die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen. Die BGV A8 wird, damit die wenigen nicht übereinstimmenden Punkte berücksichtigt werden, in Kürze angepasst.
In Planung ist zudem eine Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 816 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz) mit Beispielen. Die Arbeitsstättenregel ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ wurde bereits beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht. Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung und zu Sicherheitsleitsystemen sind in den ASR A 2.3 und ASR A 3.4 enthalten.
Einige Neuerungen der ASR A 1.3:
Rettungszeichen
Verwendet werden künftig nur noch quadratische Zeichen. Zur Kennzeichnung von Notausgängen und Rettungswegen sind nur noch die national und international genormten Varianten, die Kombination der zwei Rettungszeichen „Rettungsweg/Notausgang“ (E009/E010) und „Richtungsangabe“ (E001/E002), zulässig.
Optische Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
Künftig muss eine Übersichtsskizze die genaue Lage in einem Gebäude darstellen, falls im Plan nur ein Teil des Gebäudes dargestellt ist. Eine Darstellung im Maßstab 1:100 ist meist sinnvoll.
Kennzeichnung von Flucht- und Rettungsplänen
Wenn Flucht- und Rettungspläne gekennzeichnet werden müssen, wird jetzt eine lang nachleuchtende Kennzeichnung nach dem Stand der Technik verlangt.
„Kennzeichnungen von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen“
Rohrleitungen, in denen kennzeichnungspflichtige Stoffe und Zubereitungen transportiert werden, müssen
- in ausreichender Häufigkeit (z. B.Anfang, Ende,Wanddurchführungen),
- in unmittelbarer Nähe der gefahrenträchtigen Stellen wie Armaturen, Schiebern,Anschluss- und Abfüllstellen,
- mindestens mit der Stoffbezeichnung und dem Gefahrensymbol nach Anlage 4 gekennzeichnet werden.
www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/sike/index.html
Fachausschuss Sicherheitskennzeichnung
www.baua.de
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