Tabuthema Alkohol am Arbeitsplatz

SiBe Ausgabe 04/2007
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Die Zahlen sprechen für sich: Durchschnittlich fünf von 100 Arbeitnehmern in Deutschland sind alkoholabhängig, weitere fünf gefährdet. In Unternehmen und Behörden sind Alkohol- und Drogen- oder Medikamentenmissbrauch weit verbreitet. Betroffene Mitarbeiter kommen aus allen Berufsgruppen und Hierarchieebenen.
Kollegen merken es meist rasch, wenn jemand „trinkt“. Unsicher sind viele Beschäftigte, wie sie sinnvoll auf eine solche Entdeckung reagieren sollen. Ist es nicht unkollegial, solche Vorfälle dem Vorgesetzten zu melden? Hintergrundwissen zum Thema Sucht kann die Entscheidung erleichtern.
Für Suchtexperten ist nicht jede Person, die gelegentlich Alkohol trinkt, suchtgefährdet. Wissenschaftlich unterscheidet man zwischen riskantem Konsum, Missbrauch und echter Abhängigkeit (= Sucht). Die Krankheit „Alkoholsucht“ aber kann – so zeigen alle Erfahrungen – am besten behandelt werden, bevor sie sich voll entwickelt hat. Je weniger sich ein riskanter Konsum bzw. ein Missbrauch von Alkohol bereits eingeschliffen hat, desto größer ist die Chance auf eine Verhaltensänderung.
Wer also die Anzeichen einer sich möglicherweise entwickelnden Sucht aus vermeintlicher Rücksicht „übersieht“ – Freunde, Kollegen und Vorgesetzte etwa – unterstützt vielleicht die Sucht unfreiwillig. Fachleute nennen dies CoVerhalten. Bedenken sollte man auch: Schon bei einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille kommt es zu Einschränkungen der Wahrnehmung, die u. a. zu einer erhöhten Risikobereitschaft führen können.
In vielen Unternehmen und Behörden existieren Programme zur Suchtprävention und -intervention. Schaden kann es nicht, wenn gefährdete Kollegen oder betroffene Vorgesetzte sich einmal mit Experten wie z. B. dem Betriebsarzt über ein mögliches Problem austauschen und Möglichkeiten kennen lernen, das eigene Verhalten zu revidieren.

Infotelefon Suchtvorbeugung 02 21 / 89 20 31
Informationen der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren für Betroffene und Unternehmen.
www.dhs.de
Informationen zu den Landesstellen für Suchtfragen, die Suchtexperten bzw. Beratungsstellen vor Ort nennen.
www.bkk.de
Suchfunktion „Alkohol“, Broschüre „Alkohol und Arbeitswelt“ für Vorgesetzte
www.bzga.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Menü „Themenschwerpunkte“ Suchtprävention, viele Informationen
www.anonymealkoholiker.de
Für Betroffene und Angehörige: Anonyme Alkoholiker
www.aksucht.unihalle.de
Stufenplan zur Intervention bei Alkoholmissbrauch der Universität Halle
www.fhbielefeld.de/filemanager/download/2928/DienstvereinbarungSUCHT.pdf
Beispiel Dienstvereinbarung
www.lzgbayern.de/zis/online/leitfad/lfad_08.htm
Beispiel Betriebsvereinbarung
