Müllfahrzeuge – Tücken beim Rückwärtsfahren

SiBe Ausgabe 01/2009
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Die Straßenverkehrsordnung legt eindeutig fest, dass ein Fahrzeugführer sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Trotzdem ereignen sich bei der Müllabfuhr immer wieder schwere Unfälle mit oft tödlichen Folgen.
Schwachstellen sind vor allem Wendemanöver und Rückwärtsfahrten der sperrigen Fahrzeuge. Weil diese besonders hoch sind und lange Hecküberstände haben, verlieren auch sicherheitsbewusste Fahrer schnell den Überblick. Zwar sind inzwischen zusätzliche Spiegel an den Fahrzeugen vorgeschrieben, doch lassen tote Winkel sich trotzdem nicht hundertprozentig vermeiden. Zu Kollegen, die am Heck des Wagens arbeiten, ist nicht immer durchgehender Sichtkontakt zu halten. Zeitdruck führt ebenfalls zu Gefährdungen, denn die Beschäftigten müssen ein enormes Arbeitspensum bewältigen und stehen bei der Arbeit ständig „unter Strom“.

Zu den wichtigsten Unfallrisiken zählen enge Straßen: „Häufig sind Zufahrten gerade zu Wohngebieten als Sackgassen ohne ausreichende Wendefläche gestaltet,“ erläutert Tim Pelzl, Referatsleiter bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in München. „In Extremfällen sind die Fahrer dann gezwungen, mit ihren großen Fahrzeugen mehrere 100 Meter weit rückwärts zu fahren. Zwar müssen sie sich dabei vom Beifahrer einweisen lassen, doch reicht ein winziger Moment der Unaufmerksamkeit, um einen Unfall mit potenziell schlimmen Folgen auszulösen.“
Webtipps:
http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/regeln/R_2113.pdf
www.medien-der-entsorger.de
