Erste Hilfe im Betrieb
Neue Anforderungen für Einrichtungen und Vorgehensweise
- Bild Verbandskasten
Die Anfang des Jahres erlassene Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ ersetzt zwei veraltete Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR 38/2 „Sanitätsräume“ und ASR 39/1, 3 „Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“). Neu sind auch die 2010 aktualisierten Leitlinien für die Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand.
Leitlinien für die Wiederbelebung
Neu ist, dass ein Ersthelfer sofort mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen beginnen soll, wenn er eine reglose Person auffindet. Die Reanimation sollte nach dem C-A-B-Schema erfolgen:
• C – 30 Kompressionen
• A – Atemwege freimachen
(Kopf überstrecken, Kinn anheben)
• B – 2 Beatmungen
Der Druckpunkt für die Herzmassage liegt in der Mitte des Brustkorbs. Die Kompressionstiefe sollte bei mindestens fünf Zentimetern, bei Säuglingen bei vier Zentimetern liegen. Die Kompressionsfrequenz sollte bei mindestens 100/min liegen, die Kompressionen dürfen nicht oder nur minimal unterbrochen werden. Zwischen den Kompressionen muss der Brustkorb völlig entlastet sein.
Rechtliche Aspekte
Wer bei einem Notfall nicht unverzüglich die ihm bestmögliche Hilfe leistet, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Handelt der Ersthelfer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen, haftet er nicht, falls der Kranke dabei körperliche Schäden, etwa Rippenbrüche bei der Herzmassage, erleidet. Eine Haftung kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz infrage.
• Webcode: d110407
www.dguv.de/erstehilfe/de/pdf/rechtsfrag.pdf
www.bg-qseh.de/Bibliothek/Leitlinien_ERC.pdf
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• II. Folge
• ERC- Guidelines 2010 Zusammenfassung der neuen Richtlinien
