Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – Sicherheit bei der Instandhaltung“
Prävention kann viele berufsbedingte Erkrankungen und Unfälle verhindern. Wir zeigen in unserer neuen Serie, was Beschäftigte und Arbeitgeber tun können, um sicherer und gesünder zu arbeiten.
Obwohl Verhaltensfehler zu den häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle zählen, liegen die Gründe nicht nur beim vermeintlich allzu sorglosen Beschäftigten. Bei der Störungsbeseitigung, aber auch bei Wartungsarbeiten befinden sich etwa Maschinen und Anlagen nicht immer im sicheren Zustand. Häufig müssen Schutzvorrichtungen zeitweise außer Kraft gesetzt werden, um Probleme zu beseitigen und werden dann nicht mehr in Betrieb genommen. Hinzu kommen hohe psychische Belastungen und Zeitdruck.
Was die TRBS 1112 „Instandhaltung“ vorschreibt
Die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1112) konzentriert sich deshalb auf die optimale Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Besonders wichtig sind Regelungen, die die sichere Einbindung von betriebsfremden Arbeitnehmern (Fremdfirmenmitarbeitern) betreffen.Die Regel schlägt vor, Aufsichtspersonen oder Koordinatoren zu bestellen, die die festgelegten Schutzmaßnahmen aufeinander abstimmen und überprüfen.
Grundsätzlich gilt:
• Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jede ausgeübte Tätigkeit und für jeden Arbeitsplatz durchgeführt werden.
• Vor jeder Instandhaltungsmaßnahme muss geklärt werden:
Art, Umfang und Abfolge der Instandhaltungsmaßnahmen,
• Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen,
• Erforderliche Unterweisungen,
• Sicherheitsanforderungen sowie Anforderungen an die Qualifikation von Fremdfirmenpersonal (Unterweisung!).
Im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – sichere Instandhaltung“ gibt auch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) Hinweise zur sicheren Instandhaltung.
• Themen-von-A-Z • Anlagen-und-Betriebssicherheit
• Technische Regeln für Betriebssicherheit
www.gefaehrdungsbeurteilung.de
osha.europa.eu/de/campaigns/ hw2010/
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