Lärm macht krank
Informationen für Sicherheitsbeauftragte:

- Bild 1 "SiBe-Report 01/2011" Seite 1
Gehörschützer helfen, die Hörfähigkeit zu behalten. Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland sind am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit ist mit rund 5.000 Fällen pro Jahr die zweithäufigste Berufskrankheit.
Weil ein geschädigtes Hörorgan nicht mehr „ausheilt“, ist Prävention die einzige Möglichkeit, lebenslang gut zu hören.
Die gerade veröffentlichten Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) enthalten ein eigenes Kapitel zur Auswahl und zum Einsatz von Gehörschutz. Die Die BGR/GUV-R194 forderte aufgrund der in der Praxis reduzierten Schalldämmung bereits Praxisabschläge von Gehörschutz. Außerdem war die für verschiedene Arten Funktionskontrolle für Otoplastiken bereits vorgegeben.
Die TRLV Lärm haben die Anforderungen verschärft. Prüfungen müssen spätestens nach zwei Jahren wiederholt werden. Eine Unterweisung zur qualifizierten Benutzung von Gehörschutz ab 110 dB(A) ist nun verpflichtend. Neu ist, dass für Personen mit Hörminderung eine Gehörschutztragepflicht ab 80 dB(A) festgelegt wurde.
Allgemein sollen bei der Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes neben der Dämmwirkung die Art der Arbeitsgeräusche (z. B. kontinuierlich oder stark schwankend), die Notwendigkeit für akustische Kommunikation (z. B. Absprachen, Warnsignale) sowie zusätzliche Gefährdungsfaktoren berücksichtigt werden.
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• TRLV Lärm
• Suche „Dantscher Gehörschutz“ • „Auswahl von Gehörschutz nach den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“
oder direkt:
www.dguv.de/ifa/de/pub/grl/pdf/20101_186.pdf
• Webcode d4785, Software zur Auswahl von Gehörschützern. Hrsg. von IFA – Institut für Arbeitsschutz der DGUV.
