Lärmexposition am Arbeitsplatz bestimmen

SiBe Ausgabe 03/2008
Kurzmeldung
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007 hat neue Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen festgelegt. Deshalb müssen an vielen Arbeitsplätzen ergänzende Lärmmessungen durchgeführt werden. Zur Berechnung des Lärmexpositionspegels aus den Messwerten LAeg für einzelne Tätigkeiten (Teilzeiten) innerhalb eines repräsentativen Arbeitstages bzw. einer Arbeitswoche steht jetzt ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung des Lärmexpositionspegels bereit:
www.dguv.de
Webcode: d4682
