Berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kann jemand nach einem Unfall seinen Beruf nicht mehr oder nur erschwert ausüben, übernimmt die Unfallkasse die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Dadurch werden Versicherte in die Lage versetzt, ihren früheren Beruf oder, wenn dies nicht möglich ist, einen neuen Beruf auszuüben. Versicherte sollen auf Dauer wieder ins Berufsleben integriert werden. Dazu besuchen Sie ausgebildete Rehabilitationsberater bereits am Krankenbett und geben wichtige Hinweise auf die jeweils erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen.
Die berufsfördernden Leistungen
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und fördern die Arbeitsaufnahme. Wir bieten Berufsvorbereitung einschließlich der erforderlichen Grundausbildung. Wir sorgen für die berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich der zur Inanspruchnahme dieser Leistungen erforderlichen schulischen Abschlüsse. Wir unterstützen eine angemessene Schulbildung, Arbeits- und Berufsförderung im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich einer anerkannten Werkstatt für Behinderte.
