Medizinische Rehabilitation
Nach einem Arbeitsunfall werden Sie qualifiziert medizinisch versorgt. Der von der Unfallversicherung bestellte Durchgangsarzt legt die weitere Behandlung fest. Als Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen verfügt er in der Unfallklinik oder in seiner Praxis über spezielle personelle und technische Voraussetzungen.
Bitte suchen Sie nach Arbeitsunfällen immer einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Hier finden Sie D-Ärzte/Krankenhäuser in Sachsen.
Versicherte mit schweren Verletzungen oder Berufskrankheiten werden in besonderen Kliniken behandelt, in Einrichtungen mit besonders qualifizierten Ärzten und Mitarbeitern. Die Ärzte können auf ein vielfältiges Angebot an Leistungen zurückgreifen.
Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören insbesondere die Erstversorgung sowie die ärztliche und zahnärztliche Versorgung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, und Heilmitteln, einschließlich Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, orthopädische und andere Hilfsmittel, die häusliche Krankenpflege, die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
Darüber hinaus werden bei Bedarf von der Unfallkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Reisekosten übernommen.
